+43 (0)1 890 5920
DEENMexikoplatz 26/EG | A-1020 Wien
Tipps für Ihr Investment!

Tipps für Ihr Investment!

Baurechtsnovelle 2023 – ist Kurzzeitvermietung a la Air BNB künftig noch möglich?

In Wien werden derzeit tausende Wohnungen als Appartement zur Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Air BNB angeboten. Während bei der klassischen Vorsorgewohnung die Nachfrage aufgrund der hohen Zinsen stagniert, lässt sich mit Kurzzeitvermietung weiterhin gutes Geld verdienen, Renditen von bis zu 5 % sind möglich.

Mit der Baurechtsnovelle 2023 werden auch die Bestimmungen für Kurzzeitvermietung geändert und verschärft. Es ist vorgesehen, dass eine Wohnung max. 90 Tage im Jahr für diese Zwecke vermietet werden darf. Dieses Limit gab es in Wien bisher nur in Gegenden, welche die Widmung Wohnzone aufweisen. Nun soll diese Regelung auch auf Wohnungen außerhalb dieser Zonen ausgedehnt werden.

Der Grund dafür ist, dass tausende Wohnungen dauerhaft als Tourismus-Appartements angeboten werden und dadurch dem „normalen“ Mietmarkt entzogen werden. Durch die Novelle erhofft sich der Gesetzgeber wieder freies Potential an leistbaren Mietwohnungen, welches dringend benötigt wird.

Will man seine Wohnung länger als 90 Tage im Jahr kurzzeitig vermieten, muss man um eine Ausnahmegenehmigung ansuchen. Voraussetzung dafür ist die Vorab-Zustimmung aller EigentümerInnen des Hauses, was in der Praxis eher unmöglich zu bekommen ist.

Während sich mit Kurzzeitvermietung auch bei hohem Zinsniveau gute Renditen erwirtschaften lassen, bleibt bei der klassischen Vermietung im Augenblick weniger Gewinn, da ein Großteil davon für die derzeit hohen Zinsen aufgewendet werden muss.

Was ist beim Kauf einer Immobilie zur Kurzzeitvermietung zu beachten?

  1.  Achten Sie auf die Widmung des Objektes: In Wohnzonen sowie in Wohngebieten mit gemischter Widmung gibt es oft die Möglichkeit einzelne Objekte in Wohnhäusern für gewerbliche Nutzung zu widmen, oder die Widmung ist bereits vorgegeben. WICHTIG: eine gewerbliche Widmung des einzelnen Objektes! Ist die Widmung gewerblich, so kann das Objekt für Kurzzeitvermietung zur Verfügung gestellt werden.
  2. Die Möglichkeit zur Kurzzeitvermietung sollte im Wohnungseigentumsvertrag festgehalten werden, um Diskussionen und Unstimmigkeiten mit der Eigentümergemeinschaft zu vermeiden
  3. Lage, Lage, Lage: neben den rechtlichen Grundlagen sollten Sie auch auf die öffentliche Anbindung achten. Je besser diese zur Innenstadt ist, desto höher die Vermietungswahrscheinlichkeit und damit die Auslastung und Ihr Profit.
  4. Falls Sie neu in dieses Geschäftsmodell einsteigen wollen, überlegen Sie, ob Sie selbst als Betreiber auftreten, oder dies an eine professionelle Agentur übertragen. Dabei gilt es eigene Ressourcen in Betracht zu ziehen und diese den anfallenden Kosten für die Gesamtbetreuung gegenüberzustellen.
  5. Behalten Sie den Mitbewerb im Blickfeld, um konkurrenzfähig zu bleiben.

Wir von Tom Krauss Immo bieten Ihnen gewerbliche Objekte in Top Lagen, welche sich zur Kurzzeitvermietung eigenen:

Infos und Auskunft: Edith Krauss +43 1 8905920 oder edith.krauss@tomkrauss.at

Rechtshinweis: die Angaben beruhen auf der derzeitigen Rechtslage, sowie dem Entwurf der Bauordnungsnovelle Wien 2023 und sind ohne Gewähr. Die Tom Krauss Immo haftet nicht für gesetzliche Vorgaben/Änderungen, für eine bestimmte Vermietbarkeit oder Renditen bei Vermietung.