
Kurzzeitvermietung: Ist das ein Geschäftsmodell für mich?
Die Kurzzeitvermietung erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Plattformen wie Airbnb und Booking.com machen es einfach, freie Immobilien an Reisende oder Geschäftsleute zu vermieten
Warum Kurzzeitvermietung?
Kurzzeitvermietung bietet eine flexible Möglichkeit, Einnahmen aus Immobilien zu generieren. Gerade in gefragten Städten oder touristischen Regionen sind die Mietpreise pro Nacht oft deutlich höher als bei langfristigen Mietverhältnissen. Ein leerstehendes Apartment oder ein freies Zimmer kann somit schnell zu einer lukrativen Einnahmequelle werden.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Flexibilität: Sie entscheiden, wann und wie lange Sie vermieten.
- Hohe Renditen: Pro Nacht können attraktive Einnahmen erzielt werden.
- Diversifizierung: Kurzzeitvermietung bietet eine Alternative zur klassischen Langzeitvermietung.
- Potenzial für Networking: Ihre Gäste kommen aus aller Welt – spannende Begegnungen sind garantiert.
Ist das Modell auch für Sie geeignet?
Wer über eine freie Immobilie verfügt, oder überlegt eine Investition zu tätigen und bereit ist, sich aktiv einzubringen, kann von der Kurzzeitvermietung profitieren. Allerdings erfordert dieses Geschäftsmodell auch Engagement: Von der Gästekommunikation über die Organisation der Reinigung bis hin zur Preisgestaltung und der Einhaltung gesetzlichen Vorgaben.
Bevor man loslegt, stellt sich eine wichtige Frage: Ist dieses Geschäftsmodell für mich geeignet – und was ist bei den rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten?
Darauf sollten Sie achten:
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Prüfen Sie, ob Kurzzeitvermietung in Ihrer Region erlaubt ist und welche Steuervorschriften gelten.
- Zeitaufwand: Sind Sie bereit, sich um Buchungen, Check-ins und Gästewünsche zu kümmern – oder möchten Sie lieber einen professionellen Service beauftragen?
- Investitionen: Hochwertige Möbel, ansprechende Dekoration und gute Ausstattung erhöhen die Attraktivität Ihrer Immobilie.
- Marketing: Professionelle Fotos und eine gute Beschreibung Ihrer Immobilie sind das A und O.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Die Widmung macht den Unterschied
Eine der größten Hürden bei der Kurzzeitvermietung ist die rechtliche Widmung der Immobilie. Ob Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus kurzzeitig vermieten dürfen, hängt maßgeblich davon ab, wie Ihre Immobilie laut Bauordnung und Nutzungsbewilligung genutzt werden darf.
Wohnnutzung vs. Gewerbliche Nutzung:
In vielen Städten und Gemeinden ist es untersagt, Wohnungen mit Widmung "Wohnen" gewerblich zu nutzen – wozu die Kurzzeitvermietung zählt. Eine Ausnahme besteht oft nur, wenn Sie die Vermietung als Teil Ihres Hauptwohnsitzes betreiben, also beispielsweise ein Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung vermieten. Andernfalls benötigen Sie in der Regel eine Widmung als „Gewerbeobjekt“ oder eine Sondergenehmigung.
Städtische Auflagen:
Einige Städte haben strenge Regulierungen eingeführt, um den Wohnungsmarkt zu schützen. In Metropolen wie Wien oder München können hohe Strafen drohen, wenn gegen diese Vorschriften verstoßen wird. Prüfen Sie daher unbedingt, ob in Ihrer Region eine spezielle Genehmigung für Kurzzeitvermietung erforderlich ist.
Eigentumswohnanlagen:
Falls Ihre Immobilie Teil einer Wohnungseigentumsanlage ist, könnte die Eigentümergemeinschaft die Kurzzeitvermietung einschränken oder verbieten. Hier lohnt sich ein Blick in die Hausordnung sowie das Wohnungseigentumsgesetz.
Steuerliche Konsequenzen:
Die Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung gelten in der Regel als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und müssen versteuert werden. Zudem kann es sein, dass Sie eine Ortstaxe (z. B. Kurtaxe) für Ihre Gäste abführen müssen.
Wir haben die passenden Objekte:
Für eine erfolgreiche und sorgenfreie Kurzzeitvermietung benötigen Sie Objekte, die für die gewerbliche Nutzung geeignet sind. Genau hier kommen wir ins Spiel: Ausgewählte Immobilien aus unserem Portfolio verfügen bereits über die richtige Widmung und erfüllen alle Voraussetzungen, um sofort und rechtssicher in die Kurzzeitvermietung einzusteigen.
Ausgewählte Wohnungen für Kurzzeitvermietung finden Sie in folgenden Projekten
- 1020 Wien, Karmeliterviertel
- 1030 Wien, Hundertwasserviertel
- 1200 Wien, aufstrebendes Nordbahnviertel
- 1220 Wien, Nähe Alte Donau
So gehen Sie vor:
- Prüfen Sie die Widmung Ihrer Immobilie: Ist sie ausschließlich für Wohnzwecke genehmigt, oder wäre eine gewerbliche Nutzung möglich?
- Informieren Sie sich über lokale Vorschriften und Auflagen: Klären Sie, ob spezielle Genehmigungen erforderlich sind.
- Nutzen Sie unser Angebot: Unsere Immobilien mit gewerblicher Widmung sind sofort bereit für eine rechtssichere Nutzung.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere die Widmung Ihrer Immobilie – entscheiden darüber, ob die Kurzzeitvermietung für Sie ein gangbarer Weg ist. Mit unseren Immobilien, die alle notwendigen Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung erfüllen, können Sie sorgenfrei in die Kurzzeitvermietung einsteigen.
Sind Sie bereit, Ihr Kurzzeitvermietungsprojekt zu starten? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen die passenden Objekte vor!