Vom richtigen Zeitpunkt - Immobilienverkauf leicht gemacht
Beim Verkauf einer Immobilie ist an vieles zu denken. Eine wesentliche Frage ist, ob für die zu veräußernde Liegenschaft Steuer zu bezahlen ist. Die Immobilienertragsteuer, oder ImmoEst, ist die Steuer, die beim Verkauf von Immobilien zu entrichten ist. Hier die wichtigsten FAQ.
In folgenden Fällen sind Sie vor der ImmoESt befreit:
1. Hauptwohnsitz
Die Immobilienertragssteuer (ImmoEst) entfällt gänzlich, wenn die verkaufte Immobilie seit Anschaffung durchgehend mindestens zwei Jahre als Hauptwohnsitz genutzt wurde.
Die Hauptwohnsitzbefreiung ist erfüllt wenn:
- Die Immobilie von der Anschaffung bis zur Veräußerung durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt wurde, mindestens jedoch für 2 Jahre.
- Die Immobilie innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre lang durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt wurde
2. Herstellerbefreiung
Die Herstellerbefreiung gilt, wenn ein Gebäude von Ihnen von Grund auf neu errichtet wurde. Gewinne bei Verkauf von sanierten Gebäuden und Grundstücksanteilen sind nicht ImmoEst- befreit.
3. Erbschaften und Schenkungen
Bei Erbschaften und auch Schenkungen fällt keine ImmoESt an. Verkaufen Sie die geerbte oder geschenkte Immobilie, fällt jedoch ohne Wohnsitzbefreiung sehr wohl ImmoESt an. Das relevante Datum für die Bestimmung der Höhe der ImmoESt ist das Kaufdatum des Vorbesitzers.
ImmoEST-pflichtige Verkäufe
Wenn keine der oben genannten Befreiungen auf Sie zutrifft, sind Sie bei Verkauf Ihrer Immobilie ImmoESt-pflichtig. Die Immobilienertragsteuer fällt bei allen entgeltlichen Veräußerungen an und ist vom Verkäufer zu bezahlen.
Neu- und Altvermögen
Grundstücke und Immobilien werden abhängig vom Kaufdatum unterschiedlich versteuert. Hierbei unterscheidet man zwischen Neuvermögen und Altvermögen.
- Neuvermögen – gilt für alle Immobilien die ab dem 31.03.2002 erworben worden sind. Der Gewinn zwischen Kauf- und Verkaufspreis abzüglich Nebenkosten wird mit 30 % besteuert.
- Altvermögen – gilt für Immobilien die vor dem 31.03.2002 erworben worden sind. Hierbei wird der Verkaufspreis pauschal mit 4,2% besteuert.
Wie hoch die Immobilienertragsteuer ist, lässt sich also nur individuell berechnen. Verschiedene Parameter wie zum Beispiel Umwidmung und das Datum des Hauskaufes haben großen Einfluss auf die Höhe des anzuwendenden Prozentsatzes.
Sie haben noch offene Fragen zum Thema oder überlegen Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann sind wir der richtige Partner für Sie! Kontaktieren Sie uns, gerne telefonisch unter 01 890 59 20 oder per Mail unter office@tomkrauss.at – wir beraten Sie gerne persönlich und individuell!