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Immobilie geerbt - was nun?

Immobilie geerbt - was nun?

 

Immobilien gehören zu den bedeutendsten Vermögenswerten einer Erbschaft. Doch mit dem Erbe tauchen auch viele Fragen auf: „Was muss ich alles beachten? Was mache ich mit der Immobilie? Möchte ich sie selbst nutzen, hebe ich sie für meine Kinder oder Enkelkinder auf, oder verkaufe ich sie? Und kann ich das alles überhaupt allein entscheiden?“

Eine geerbte Immobilie kann Ihre wirtschaftliche Situation grundlegend verändern - und zwar sowohl positiv als auch negativ. Deswegen ist in diesem Fall viel Sorgfalt gefragt. Es ist nicht einfach, sich im Urwald von Paragrafen und Emotionen zurechtzufinden und den richtigen Weg mit der geerbten Immobilie einzuschlagen.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, worauf Sie achten müssen und welche Möglichkeiten Sie mit der geerbten Immobilie haben.

DIE KLÄRUNG DER NACHLASSREGELUNG

Klären Sie als erstes, in welcher Rechtsstellung Sie sich laut Erbgesetz befinden. So können Sie Alleinerbe sein, Sie können aber auch gemeinsam mit anderen geerbt haben. Die Details, wie das Erbe verteilt werden soll, regelt meist ein zu Lebzeiten des Verstorbenen aufgesetztes Testament oder ein Erbvertrag. Ist die Verfügung des Erbes nicht festgelegt worden, wird der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge geregelt.

ERBSCHAFT ANTRETEN, ODER NICHT?

Nachdem Sie nun erfahren haben, in welcher Rechtsstellung Sie sind, sollten Sie als nächstes unbedingt prüfen, was sich tatsächlich hinter der Erbmasse verbirgt. Seien Sie sich im Vorfeld bewusst, dass Sie mit einer Erbschaft nicht nur (Eigentums-)Rechte, sondern auch damit verbundene Pflichten übertragen bekommen. Nicht nur der Vermögenswert wird vererbt, sondern eventuell auch Belastungen wie Immobilienkredite oder Schulden des Erblassers. Stellt sich also heraus, dass Sie mit der Immobilie auch einen Schuldenberg geerbt haben, sollten Sie sich ernsthaft überlegen, ob Sie das Erbe annehmen möchten.

DIE ERBSCHAFTSSTEUER

Seit der Steuerreform 2016 bis zum aktuellen Zeitpunkt ist das Erben in Österreich steuerfrei. Wenn ein Grundstück oder auch eine Immobilie vererbt wird, tritt jedoch die Grunderwerbssteuer an die Stelle der ehemaligen Erbschaftssteuer. Die Grunderwerbssteuer beträgt im Allgemeinen 3,5 % des Verkehrswertes, der als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.

DER WERT DER ERB-IMMOBILIE

Zu wissen, welchen Wert Ihre geerbte Immobilie hat, ist in vielerlei Hinsicht interessant und auch wichtig. Die Erstellung eines Gutachtens lohnt sich vor allem bei älteren Häusern, um die Bausubstanz prüfen zu lassen und Renovierungskosten einschätzen zu lassen. Ein solches Gutachten ist eine wichtige Grundlage für jedes weitere Vorgehen, das Sie mit Ihrer Immobilie planen, z.B. wenn Sie sich entschieden haben, diese zu verkaufen. Der Marktwert einer Immobilie wird von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise Größe, Sanierungsstand, Lage oder Ausstattung beeinflusst. Das macht die Wertermittlung zu einem komplexen Vorgang. Lassen Sie sich deshalb von einem Immobilien-Experten beraten. Für eine Ersteinschätzung, empfehlen wir Ihnen eine online Wertermittlung auf unserer Website durchzuführen. Hier können sie schnell und kostenlos den Wert Ihrer Immobilie berechnen lassen:Online Immobilien Wertermittlung

DIE NUTZUNG DER ERB-IMMOBILIE

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus erben, stehen Sie vor der Frage, ob Sie die Immobilie verkaufen, vermieten oder selbst nutzen wollen.

Eigennutzung

Bei der Entscheidung über eine Eigennutzung spielt häufig die emotionale Bindung an die Immobilie eine Rolle. Zugleich sollten Sie aber auch den Zustand der Immobilie beachten. Häufig liegt ein sogenannter Renovierungsstau vor und Sie müssen verschiedene Umbaumaßnahmen und Sanierungen vornehmen.

Vermietung

Eine Vermietung der Erbimmobilie lohnt sich, wenn Sie eine inflationssichere Vermögensanlage suchen, die auch noch Mieteinnahmen abwirft, oder wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Immobilie selbst nutzen und die Zeit mit Vermietung überbrücken möchten. Beachten Sie dabei, dass Mieteinnahmen versteuert werden müssen. 

Verkauf der Immobilie

Wenn die Immobilie für eine Selbstnutzung oder Vermietung nicht geeignet erscheint, so sollten Sie einen zeitnahen Verkauf anstreben.  Ein Verkauf ist manchmal die einzig verbleibende Möglichkeit, um Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft über die Nutzung der Immobilie zu beenden.

 

Mehr zum Thema Erbschaft einer Immobilie finden Sie in unserem Ratgeber. Hier können Sie den Ratgeber kostenlos runterladen: Ratgeber Erbschaft