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🏦 Das Ende der KIM-Verordnung: Neue Spielräume für Immobilienkäufer:innen

🏦 Das Ende der KIM-Verordnung: Neue Spielräume für Immobilienkäufer:innen

Weniger Auflagen, mehr Möglichkeiten: Das Ende der Kreditregulierung

Kreditvergabe wird flexibler: Was das Ende der KIM-Verordnung bedeutet

Mit 30. Juni 2025 ist die sogenannte KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) ausgelaufen. Diese hatte seit August 2022 die Kreditvergabe für Wohnimmobilien deutlich eingeschränkt und sorgte über weite Strecken für Zurückhaltung bei privaten Immobilienkäufen. Nun öffnet sich ein neues Kapitel – mit mehr Freiraum, aber auch Verantwortung.

Was war die KIM-Verordnung?

Die KIM-Verordnung wurde von der Finanzmarktaufsicht (FMA) eingeführt, um eine Überhitzung am Immobilienmarkt zu verhindern. Sie schrieb unter anderem vor:

Mindestens 20 % Eigenmittel bei Immobilienfinanzierungen
Höchstens 40 % der Haushaltseinkünfte durften für Kreditraten aufgewendet werden
Die maximale Kreditlaufzeit wurde auf 35 Jahre begrenzt
Zwar galten Ausnahmen – etwa für Zwischenfinanzierungen oder junge Käufer:innen –, doch in der Praxis sorgten die Vorgaben für eine deutliche Dämpfung am Markt.

Was ändert sich jetzt?

Mit dem Auslaufen der Verordnung gewinnen Banken und Kreditnehmer:innen wieder mehr Flexibilität:

Individuelle Finanzierungslösungen sind wieder möglich
Die Höhe der erforderlichen Eigenmittel kann – je nach Bank – wieder unter 20 % liegen
Auch längere Laufzeiten oder flexiblere Tilgungsmodelle können vereinbart werden
Gerade für junge Menschen, Familien oder Erstkäufer:innen eröffnet sich dadurch eine neue Perspektive auf den Immobilienerwerb.

Warum wurde die Verordnung aufgehoben?

Die Kritik aus Wirtschaft und Bevölkerung war über die Jahre hinweg deutlich:

Die Zahl der Kreditvergaben ist stark eingebrochen – mit einem Rückgang von teils über 50 %
Viele Menschen mit guter Bonität konnten sich trotz stabiler Einkommensverhältnisse keine Finanzierung mehr leisten
Die Vorgaben galten als zu starr, um auf individuelle Lebenssituationen einzugehen
Die Aufhebung wird nun von vielen als Neustart für den Wohnimmobilienmarkt verstanden.

Was bleibt zu beachten?

Auch wenn die KIM-Verordnung nun nicht mehr verbindlich ist, rät die FMA weiterhin zu soliden, tragfähigen Finanzierungen. Viele Banken werden sich auch künftig an den bisherigen Richtlinien orientieren – zumindest als Orientierungsrahmen.

Ihr Vorteil: Die Entscheidung liegt wieder stärker bei Ihnen und Ihrer Hausbank. Eine gute Vorbereitung – etwa mit einem Finanzierungsplan und realistischer Budgetkalkulation – ist wichtiger denn je.

Fazit: Mehr Freiheit, mehr Verantwortung

Das Ende der KIM-Verordnung ist ein bedeutender Schritt für den österreichischen Immobilienmarkt. Käufer:innen erhalten wieder mehr Gestaltungsspielraum – doch die Verantwortung für eine tragfähige Finanzierung wächst damit ebenfalls.

Wenn Sie aktuell einen Immobilienkauf planen oder sich über Ihre Möglichkeiten informieren möchten, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um ins Gespräch mit Ihrer Bank oder einem Finanzierungspartner zu treten.

Gerne unterstützen wir Sie dabei mit Fachwissen, Marktkenntnis und einem klaren Blick auf Ihre Ziele.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie individuell und transparent.